Ein Überhangmandat entsteht, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr aufgrund ihres Zweitstimmenanteils Sitze im Parlament zustehen würden.
Dies kommt insbesondere dann vor, wenn eine Partei in einem bestimmten Wahlkreis ein Direktmandat gewinnt, obwohl ihre Zweitstimmenanteile nicht ausreichen, um ihr Sitze im Parlament zu sichern. In diesem Fall erhält sie ein Überhangmandat.
Das System der Überhangmandate führt dazu, dass die Sitzverteilung im Parlament von der ursprünglich errechneten proportionalen Verteilung abweichen kann. Dies kann eine Auswirkung auf die Mehrheitsverhältnisse im Parlament und damit auf die politischen Entscheidungen haben.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten mit Überhangmandaten umzugehen. Ein Ansatz ist es, die anderen Parteien mit so genannten Ausgleichsmandaten zu versehen, um die Sitzverteilung wieder an die Proportionalität anzupassen. Eine andere Möglichkeit ist es, die Anzahl der Sitze im Parlament zu erhöhen, um Platz für die Überhangmandate zu schaffen.
Das Konzept der Überhangmandate ist in der deutschen Politik besonders relevant, da hier das Personalwahlrecht (Wahlkreisprinzip) und das Verhältniswahlrecht (Zweitstimme, die die Sitzverteilung im Parlament bestimmt) kombiniert werden. Andere Länder haben teilweise andere Regelungen zur Sitzverteilung und können daher von Überhangmandaten nicht betroffen sein.
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